Partner-Nord

 

 

Die Bürgerzeitung

http://www.partner-nord.de/buergerzeitung.htm

Kurzadresse: www.buergerzeitung.de.vu

 

Das Deutsche Grundgesetz garantiert das Recht der freien Meinungsäußerung.

Das liest sich so:

 Art 5 

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Der obige Gesetzestext wurde am 17. Februar 2008 kopiert aus

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html

 

Und was haben Sie davon?

Haben Sie die Möglichkeit, eine Zeitung herauszugeben?

Nein?

Oder können Sie damit rechnen, dass der Leserbrief, den Sie an eine Zeitung geschickt haben, auch veröffentlicht wird?

Das Recht der freien Meinungsäußerung ist nicht mehr nur das Vorrecht der Reichen! Mit Unterstützung durch die “Deutsche Liga für Menschenrechte e.V.“ bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihr Recht auf freie Meinungsäußerung selbst wahrzunehmen!

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Zum Thema Bürgerzeitungen

Der Name Bürgerzeitung wurde nicht von uns erfunden. Es gibt in verschiedenen deutschen Städten „Bürgerzeitungen“. Einige davon haben wir auf unserer Seite „Bürgerzeitungen“ zusammengestellt.

 

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Impressum – Letzte Bearbeitungen: 28. 2., 15. 8. 2008