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Die
Bürgerzeitung http://www.partner-nord.de/buergerzeitung.htm
Kurzadresse:
www.buergerzeitung.de.vu Das Deutsche Grundgesetz garantiert
das Recht der freien Meinungsäußerung. Das liest sich so: Art 5 (1)
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern
und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu
unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch
Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2)
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze,
den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der
persönlichen Ehre. (3)
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre
entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Der obige Gesetzestext wurde am 17. Februar 2008 kopiert aus http://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html Und was haben Sie
davon? Haben Sie die
Möglichkeit, eine Zeitung herauszugeben? Nein? Oder können Sie
damit rechnen, dass der Leserbrief, den Sie an eine Zeitung geschickt haben,
auch veröffentlicht wird? Das Recht der freien Meinungsäußerung ist nicht
mehr nur das Vorrecht der Reichen! Mit Unterstützung durch die “Deutsche Liga
für Menschenrechte e.V.“ bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihr Recht auf
freie Meinungsäußerung selbst wahrzunehmen! Zum Thema Bürgerzeitungen Der Name
Bürgerzeitung wurde nicht von uns erfunden. Es gibt in verschiedenen
deutschen Städten „Bürgerzeitungen“. Einige davon haben wir auf unserer Seite
„Bürgerzeitungen“
zusammengestellt. Zur
Eingangsseite von Partner-Nord Zur Übersicht von
Partner-Nord Impressum – Letzte
Bearbeitungen: 28. 2., 15. 8. 2008 |
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